Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen ein Mitglied der „Gruppe Freital“ bestätigt. Angeklagt wurde der Mann wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Die „Gruppe Freital“ verübte Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte. Ein Hinweisschild, auf dem der Bundesadler und der Schriftzug Bundesgerichtshof abgebildet ist (Symbolbild) Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden gegen...
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