Günter J.: „Vor etwa zehn Jahren habe ich eine kleine vermietete Eigentumswohnung von meiner Mutter geerbt. Mittlerweile ist es an der Zeit (Baujahr: etwa 1960), die Außenfenster und Balkontüren auszutauschen. Die Hausverwaltung teilte mir mit, dass die Außenfenster Gemeinschaftseigentum sind und gemäß Teilungserklärung die Kosten für Reparaturen jeder selbst tragen muss....
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