Das Bundes-"Weiterentwicklungsgesetz" legt fest, dass in der Altenpflege nur Tariflohn gezahlt werden darf. In Berlin ist unklar, was genau das bedeutet. In gut drei Monaten gilt auch in Berlin das sperrige Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, kurz GVWG genannt. Dann sind Pflegeheime und ambulante Dienste verpflichtet, regional übliche Tariflöhne zu zahlen. Nur so erhalten...
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