„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange...
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