Wechseln Ein- oder Zweifamilienhäuser ihre Besitzer, entstehen daraus häufig Pflichten für die neuen Eigentümer. Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet dabei nicht, ob das Haus geerbt oder gekauft wurde. Nach einem Eigentümerwechsel müssen energetische Standards umgesetzt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz...
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