Da nicht nachgewiesen ist, dass bestimmte Berufsgruppen Mobbing häufiger ausgesetzt und psychisch erkranken als die übrige Bevölkerung, ist die Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich, entschied ein Sozialgericht. Mobbing am Arbeitsplatz kann Wunden hinterlassen: Eine resultierende psychische Erkrankung ist aber keine anzuerkennende Berufskrankheit, urteilte jetzt das Bayerische Landessozialgericht. (Symbolbild mit Fotomodellen) München. Eine...
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