Foto: hfr (LOZ). Alle Internetseiten, auf denen Verbraucherinnen und Verbraucher Waren kaufen oder Verträge abschließen können, müssen ab 28. Mai 2022 zusätzliche Informationen bereitstellen. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht schafft mehr Klarheit bei Geschäften im Internet. Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Interessierte Verträge mit Dritten schließen können, müssen...
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