Bereits am 19. Januar endete die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die Polizei wird die fällige 10-Euro-Verwarnung aber vorerst nicht vollstrecken. Terminvereinbarung erspart lange Wartezeiten: Blick auf den Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamtsgebäude auf der Meißner Brauhausstraße 21. © Claudia Hübschmann Landkreis. Es ist für die Fahrerlaubnisbehörden eine gigantische...
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