Wer keine Aufgaben für die Bundesrepublik mehr wahrnimmt, braucht bestimmte Leistungen nicht. Es sollte jedoch keinen Gesinnungs-TÜV für frühere Repräsentanten des Staates geben. Deshalb ist das Ansinnen der Union problematisch, dem Altkanzler auch seine Versorgungsleistungen zu streichen. Wer die Person treffen und verhindern will, dass sie dem Steuerzahler hohe Kosten verursacht,...
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