Bildquelle: © Baan Taksin Studio – stock.adobe.com Ein Urteil des Kölner Landgerichts, das der BIVA-Pflegeschutzbund erwirkt hat, stärkt die Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen: Entgelterhöhungen im Pflegeheim sind nur dann wirksam, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. In der Folge erhält die Bewohnerin einer vollstationären Altenpflegeeinrichtung eines großen gemeinnützigen Trägers über...
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