Auf der Autobahn und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen außerorts muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. Innerorts nicht. Wer trotzdem einem herannahenden Rettungsfahrzeug ausweicht, muss das Verkehrsgeschehen gut im Blick behalten. Kommt es zu einem Unfall, haftet auch der Ausweichende möglicherweise. Das zeigt nun ein Urteil des Landgerichts Hamburg...
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