Justitia hat gesprochen: Der Bundesgerichtshof (Symbolbild) verwirft die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Oldenburger Landgerichtes. Auf Einbrüche in Schwimmbäder war die Bande spezialisiert. Das Oldenburger Landgericht hatte die fünf Angeklagten zu Haftstrafen von bis zu vier Jahren verurteilt. Dabei bleibt es jetzt auch. Um diesen Artikel zu lesen, schließen Sie eines...
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