Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild Zwar würden gegen den Betroffenen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten bei Versammlungen geführt und dies sei auch grundsätzlich geeignet, ihn als ungeeignet einzustufen, erläuterte das Gericht. Die Polizei habe in seinem Fall aber nicht ausreichend konkret dargestellt, wieso von seiner Versammlungsleitung eine Gefahr ausgehen...
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