Unter anderem Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, können auf den Testnachweis im Rahmen der 2G+-Regel verzichten. Symbolfoto: Sven Prillwitz In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt für einzelne Bereiche die sogenannte 2G+-Regel. Das bedeutet, dass diese Angebote nur Personen offenstehen, die geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen...
Lesen Sie die ganze StoryWenn der hier angezeigte Inhalt irgendeines Ihrer Rechte verletzen sollte, auch jene des Urheberrechts, bitten wir Sie, uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bitte nutzen Sie dazu die folgende Adresse: operanews-external(at)opera.com
Kommentare