Die ursprüngliche Anklage hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gelautet. Das Elternpaar aus Scheeßel habe sich trotz diverser Gefahrenanzeichen zu spät um ärztliche Hilfe für die kleine Tochter gekümmert, bei der eine angeborene Krankheit bestand. Zuletzt forderte die Staatsanwaltschaft zumindest eine Verurteilung zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen...
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