Die letzten zwei Bauparzellen im Haselacker bleiben vorläufig im Gemeindebesitz. Auch die Richtlinien «Bauland für Einheimische» halten Bestand. Im Haselacker bleiben die beiden Baulandparzellen 2284 und 2285 für Einheimische vorläufig unbebaut. Foto: Fritz Leuzinger Bauland für Einheimische mit Richtlinien, zu denen die Wohnsitzpflicht gehört wie auch das Berücksichtigen des ortsansässigen Gewerbes für die...
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