Wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug nähert, ist panisches Ausweichen eine schlechte Idee. © Carsten Rehder/dpa/dpa-tmn Einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn müssen Autofahrer ausweichen. Tun sie das unüberlegt, haften sie mindestens teilweise im Falle eines Unfalls. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Hamburg/Berlin - Auf der Autobahn und auf Straßen mit mindestens zwei...
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